Mahnverfahren und anschließende Betreibung/Eintreibung

Neben der gütlichen Eintreibung,besteht die Möglichkeit der gerichtliche Durchsetztung der offenen Forderung. Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht immer einfach. Diese Maßnahme ist nicht unbedeutend und wird formal vom Gesetz geregelt! Das französische Recht ermöglicht es, im Rahmen dieser Klage einen Beschluss zu erwirken, der nach 30 Tagen nach Zustellung vollstreckbar wird (außer bei Widerspruch des Schuldners) und eröffnet ein breiteres Handlungsfeld sowie Lohn- und Gehaltspfändungen, Beschlagnahme von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen usw.